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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80   

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BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80 (https://dejure.org/1981,550)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1981 - I ZR 7/80 (https://dejure.org/1981,550)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1981 - I ZR 7/80 (https://dejure.org/1981,550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen widerrechtlichen Zeichengebrauch - Verurteilung zur Anbringung eines Öffnungshinweises - Verletzung von Grundsätzen des Prozessrechts - Erschöpfung des Ausschließlichkeitsrechts des Zeicheninhabers - Freie Verwertung der in Verkehr gebrachten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 152
  • NJW 1982, 700
  • MDR 1982, 201
  • GRUR 1982, 115
  • GRUR Int. 1982, 127
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    Bei seiner zeichenrechtlichen Beurteilung ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware, ihre Verpackung oder Umhüllung mit seinem Warenzeichen zu versehen und die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen (§ 15 WZG) grundsätzlich erschöpft ist, wenn der Berechtigte die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat (RGZ 103, 359, 363 - Singer; BGHZ 41, 84, 888 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano).

    An diesen Grundsätzen hat auch der Bundesgerichtshof festgehalten (vgl. GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

    Entscheidend ist hierfür, ob das Vorgehen des Wiederverkäufers der Gewährfunktion des Warenzeichens zuwiderläuft (RG aaO; BGH a.a.O. - Nachfüllung von Feuerlöschern), also eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware und eine Beeinträchtigung der Garantiefunktion des Warenzeichens zu befürchten ist (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut und wird klargestellt durch die sinngleich verwendeten Begriffe "wirtschaftliche Beschaffenheit" (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) "Unversehrtheit der Ware" (RGZ 103, 359, 364 - Singer) "gleichbleibende Eigenschaften der Ware" (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    Bei seiner zeichenrechtlichen Beurteilung ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware, ihre Verpackung oder Umhüllung mit seinem Warenzeichen zu versehen und die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen (§ 15 WZG) grundsätzlich erschöpft ist, wenn der Berechtigte die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat (RGZ 103, 359, 363 - Singer; BGHZ 41, 84, 888 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano).

    So ist ausgesprochen worden, daß der Weitervertrieb nach Veränderungen an der Ware, wie etwa durch Aufarbeitung, Reparaturen, Hinzufügen neuer Bestandteile fremder Herkunft usw. als ein widerrechtliches, neues "Versehen" der Ware mit dem Zeichen angesehen werden kann, wenn die Ware dadurch in ihrer Eigenart betroffen worden ist (vgl. RGZ 103, 359, 363 ff - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff - Zählerersatzteile).

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut und wird klargestellt durch die sinngleich verwendeten Begriffe "wirtschaftliche Beschaffenheit" (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) "Unversehrtheit der Ware" (RGZ 103, 359, 364 - Singer) "gleichbleibende Eigenschaften der Ware" (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    An diesen Grundsätzen hat auch der Bundesgerichtshof festgehalten (vgl. GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

    So hat das Reichsgericht (a.a.O. Seite 39 - Zählerersatzteile) ausgeführt, daß häufig die Vornahme eines Eingriffs an der gekennzeichneten Ware deren wirtschaftliche Beschaffenheit so wenig berühre, daß von einer Verletzung des Rechts des Zeicheninhabers, der dieser entgegentreten dürfe, nicht gesprochen werden könne (vgl. auch BGH GRUR 1952, 521 - Nachfüllung von Feuerlöschern).

  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    So ist ausgesprochen worden, daß der Weitervertrieb nach Veränderungen an der Ware, wie etwa durch Aufarbeitung, Reparaturen, Hinzufügen neuer Bestandteile fremder Herkunft usw. als ein widerrechtliches, neues "Versehen" der Ware mit dem Zeichen angesehen werden kann, wenn die Ware dadurch in ihrer Eigenart betroffen worden ist (vgl. RGZ 103, 359, 363 ff - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff - Zählerersatzteile).

    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut und wird klargestellt durch die sinngleich verwendeten Begriffe "wirtschaftliche Beschaffenheit" (RGZ 161, 29, 39 - Zählerersatzteile) "Unversehrtheit der Ware" (RGZ 103, 359, 364 - Singer) "gleichbleibende Eigenschaften der Ware" (BGHZ 41, 84, 94 [BGH 22.01.1964 - Ib ZR 92/62] - Maja).

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    Bei seiner zeichenrechtlichen Beurteilung ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware, ihre Verpackung oder Umhüllung mit seinem Warenzeichen zu versehen und die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen (§ 15 WZG) grundsätzlich erschöpft ist, wenn der Berechtigte die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat (RGZ 103, 359, 363 - Singer; BGHZ 41, 84, 888 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano).
  • EuGH - 102/78 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Synprosucrhum / Rat

    Auszug aus BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung ist auch in der Rechtssache 102/78 (Hoffmann-La Roche ./. Centrapharm) vor dem Europäischen Gerichtshof sowohl von der britischen Regierung (GRUR Int. 1978, Seite 294 r.Sp.) als auch vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil in dieser Sache (GRUR Int. 1978, Seite 298 r.Sp.) für den Fall als gering erachtet worden, daß der Inhaber des Warenzeichens das Erzeugnis in einer doppelten Verpackung in den Verkehr gebracht hat und sich das Umpacken nur auf die äußere Umhüllung bezieht, während die innere Verpackungshülle unberührt bleibt.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Wird im Zuge der (Wieder-)Einfuhr eines mit Zustimmung des Markeninhabers im EU-Ausland in den Verkehr gebrachten Arzneimittels ein Beipackzettel in deutscher Sprache beigefügt oder die Beschriftung der Blisterverpackung (hier: Angabe des Verfallsdatums) im Hinblick auf die Anforderungen des deutschen Marktes geändert, tritt eine Erschöpfung des Markenrechts nur ein, wenn der Importeur den Markeninhaber vorab vom Feilhalten des in dieser Weise veränderten Arzneimittels unterrichtet und ihm auf Verlangen ein Muster liefert (Ergänzung zu EuGH Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144 - Bristol-Myers Squibb; Aufgabe von BGHZ 82, 152, 157 f. - Öffnungshinweis).

    Die Revision beruft sich demgegenüber ohne Erfolg auf die Entscheidung "Öffnungshinweis" des Senats aus dem Jahre 1981 (BGHZ 82, 152).

    Der dort für die damalige Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz aufgestellte Grundsatz, das Hinzufügen eines rückübersetzten Beipackzettels tangiere die Garantiefunktion des Warenzeichens nicht (BGHZ 82, 152, 157 f.), kann für das neue Recht nicht aufrechterhalten werden (anders OLG Frankfurt am Main WRP 1998, 634, 635).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

    Er kann sich vielmehr, wie § 24 Abs. 2 MarkenG zu entnehmen ist, der Veränderung der Eigenart seiner Markenware widersetzen (BGHZ 82, 152, 155 f. - Öffnungshinweis; 100, 51, 57 - Handtuchspender; 111, 182, 187 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans).
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 263/98

    Adalat; Parallelimport von Arzneimitteln; Begriff des Umverpackens

    Die in diesem Zusammenhang vom Landgericht ausgesprochene Bezugnahme auf die "Öffnungshinweis"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1981 (BGHZ 82, 152) greift nicht durch.

    Der dort für die damalige Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz aufgestellte Grundsatz, das Hinzufügen eines rückübersetzten Beipackzettels berühre die Garantiefunktion des Warenzeichens nicht (BGHZ 82, 152, 157 f.), kann, wie der Bundesgerichtshof - nach Erlaß des angefochtenen Urteils - bereits entschieden hat, nach dem Inkrafttreten des Markengesetzes für das neue Recht nicht aufrechterhalten werden (BGH GRUR 2001, 422, 424 - ZOCOR).

  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Das auf der Marke beruhende Vertrauen des Verbrauchers auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware wird aber als solches durch das Warenzeichenrecht nicht geschützt (vgl. BGHZ 60, 185, 193 f. [BGH 02.02.1973 - I ZR 85/71] - Cinzano; 82, 152, 157 - Öffnungshinweis).
  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

    Soweit die Beklagte sich im Zusammenhang mit der Frage der Erschöpfung des Warenzeichenrechts auf die Entscheidung "öffnungshinweis" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1982/115) beruft, vermag die ihre abweichende Argumentation nicht zu stützen.

    Dieser vermag vielmehr - ohne daß ihm die Erschöpfung seines Zeichenrechts entgegengehalten werden kann - nach §§ 15, 24 WZG einen Weitervertrieb der Ware auch dann untersagen, wenn die Originalware derart verändert oder umgestaltet wird, daß die von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die Herkunft der Ware aus seinem Geschäftsbetrieb und die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware keine Grundlage mehr findet (vgl. BGH GRUR 1982/115, 116 "Öffnungshinweis"; BGH GRUR 1988/213 f., 214 "Griffband"; Baumbach-Hefermehl, a.a.O., § 15 WZG Rn. 14).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt worden, daß die an sich mit dem ersten Inverkehrbringen der Ware eintretende »Erschöpfung« des Zeichenrechts dem Inhaber des Rechts nicht die Befugnis nimmt, auch späteren Erwerbern einen Weitervertrieb unter seinem Warenzeichen zu verbieten, wenn die Originalware so verändert oder umgestaltet worden ist, daß die von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware keine Grundlage mehr findet (vgl. BGH, Urt. vom 30. Oktober 1981 - I ZR 7/80, GRUR 1982, 115, 116 - Öffnungshinweis, m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

    Diese - von der Revision als ihr günstig nicht angegriffene - Auffassung entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer, RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern/Minimax; BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGHZ 82, 152, 155 [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86

    "Griffband"; Veräußerung von Tennisschlägern nach Abwickeln des Griffbandes zum

    In materiellrechtlicher Hinsicht ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß das Ausschließlichkeitsrecht des Zeicheninhabers, seine Ware mit einem Warenzeichen zu versehen, grundsätzlich erschöpft ist, wenn er die Ware erstmals in den Verkehr gebracht hat, daß er also den weiteren Vertrieb mit Mitteln des Zeichenrechts nicht verbieten kann, daß aber diese "Erschöpfung" des Rechts dem Zeicheninhaber nicht das Recht nimmt, auch späteren Abnehmern den Weitervertrieb zu untersagen, wenn die Ware so verändert oder umgestaltet wird, daß die in den Augen des Verkehrs von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die Herkunft aus seinem Geschäftsbetrieb und die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte keine Grundlage mehr findet (vgl. BGHZ 82, 152, 155 f [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis - m.w.Nachw.).

    Der zeichenrechtliche Sinn und Zweck der dem Warenzeicheninhaber gewährten Befugnis, sein Ausschließlichkeits- und Verbotsrecht in gewissen Fällen auch nach dem ersten Inverkehrbringen der Ware noch auszuüben, ist es, soweit hier in Betracht kommend, ihm die Möglichkeit zu geben, die von dem Warenzeichen in den Augen des Verkehrs ausgehende Gewähr für die Herkunft der Ware aus seinem Geschäftsbetrieb und für die damit verbürgte gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware sicher zu stellen (vgl. BGHZ 82, 152, 156 [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] m.w.Nachw.).

  • LG Hamburg, 25.07.1990 - 315 O 217/90

    Wettbewerber auf dem Gebiet des Arzneimittelvertriebes; Verletzungen des

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  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 239/95

    Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85

    "Ankündigungsrecht II"; Umfang des Ankündigungsrechts des Warenzeicheninhabers;

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 95/84

    Arzneilieferungsvertrag - Reimportierte Arzneimittel - Vertragsauslegung

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 240/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81

    Anforderungen an warenzeichenmäßige Benutzung beim Umpacken von Armaturen -

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2000 - 6 U 204/99

    Verletzung einer Marke durch isolierten Vertrieb von Software-Datenträgern

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 242/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Entfernung von Kontrollnummern bei Fehlen

  • OLG Stuttgart, 11.02.1994 - 2 U 155/93

    Verletzung von Warenzeichen und Firmenrechten durch Vertrieb einer veränderten

  • OLG Stuttgart, 28.10.1988 - 2 U 195/87

    Antrag auf Unterlassung des Überklebens eines Originalaufdrucks; Abgabe von

  • OLG Stuttgart, 27.02.1987 - 2 U 276/86

    Unterlassung des Vertriebs von aus verbilligten Anstaltspackungen stammenden

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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2368
BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81 (https://dejure.org/1981,2368)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1981 - VI ZR 63/81 (https://dejure.org/1981,2368)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 (https://dejure.org/1981,2368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 700
  • MDR 1982, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81
    Die Überzeugung des Berufungsgerichts, die Klägerin hätte auch bei ordnungsgemäßer Risikoaufklärung in die Behandlung mit Refobacin eingewilligt, ist auch unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen an diese grundsätzlich unter die Beweislast des Beklagten fallende Feststellung (zuletzt Senatsurteil vom 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428, 429 m.w.Nachw.) ohne Rechtsirrtum gewonnen worden.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.10.1981 - VI ZR 63/81
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dunz, Dr. Steffen, Dr. Kullmann, Dr. Ankermann und Dr. Deinhardt am 27. Oktober 1981 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :.
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Andererseits hat der erkennende Senat schon wiederholt darauf hingewiesen, daß auch den Patienten Substantiierungspflichten treffen können, wenn er Ersatzansprüche aus einem Aufklärungsversäumnis herleiten will (Senatsurteil vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 69/80 = NJW 1982, 697, 698 = VersR 1982, 147; Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 = NJW 1982, 700 und vom 21. September 1982 = aaO).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Unter diesen Umständen würde die bloße Behauptung des Klägers, daß er die Rektoskopie aus Furcht vor Schmerzen abgelehnt hätte, nicht ausreichen, um einer solchen Darstellung zu folgen (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82 = zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, sowie Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 - VersR 1982, 74, 75 f = NJW 1982, 700).
  • OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 420/02

    Arzthaftung bei Geburtsschäden: Verneinung einer Haftung für Fehler ärztlicher

    Auch den Patienten können insoweit Substantiierungspflichten treffen, wenn er Ersatzansprüche aus einem Aufklärungsversäumnis herleiten will (BGHZ 90, 103, 111; BGH NJW 1982, 697, 698; 1982, 700).
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 92/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehrlerhaften Behandlung durch einen

    Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine solche in die Beweislast des Arztes fallende Feststellung strengste Maßstäbe anlegt und sie nur anerkennt, wenn kein Motiv für eine selbst unvernünftige Verweigerung der Einwilligung zu erkennen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 - zur Veröffentl. bestimmt), findet die Meinung des Berufungsgerichts, der Klägerin hätte die Dringlichkeit einer Entfernung der "Wucherung" (BU S. 20) ggf. eröffnet werden müssen, im bisherigen Beweisergebnis keine Stütze.
  • OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10

    Glaskörperentfernung - Arzthaftungsprozess: Beweislast für eine hypothetische

    Allein die Behauptung des Patienten, es habe ein Entscheidungskonflikt bestanden, schließt indes eine gegenteilige Feststellung nicht aus (vgl. BGH, NJW 1982, 700).
  • OLG Nürnberg, 03.08.1994 - 4 U 752/94

    Honoraranspruch eines Arztes

    An die die Beweislast des Arztes unterliegende Feststellung, der Patient würde in jedem Falle eingewilligt haben, sind aber strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 82, 700).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 192/81

    Ärztliche Belehrungspflicht - Nachbestrahlung - Mammaablation - Röntgenbehandlung

    Entscheidend erscheint, daß die Klägerin nicht, wie dies bei dieser Sachlage erforderlich war (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 63/81 VersR 1982, 74), in nachvollziehbarer Weise dargelegt hat, daß sie bei angemessener Aufklärung die dringend gebotene Nachbestrahlung, für die die Entscheidung schon durch die gewählte Operationsform getroffen war, aus irgendwelchen - möglicherweise auch objektiv unvernünftigen - Gründen abgelehnt hätte.
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